Eine zugestellte Anklage bedeutet: Die Staatsanwaltschaft ist mit ihren Ermittlungen fertig, hat ihre Meinung über Ihre Schuld gefällt und beim Gericht Anklage erhoben. Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, untermauert mit Beweismitteln, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Ein Prozess rückt gefährlich nahe – im sogenannten Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob es zur mündlichen Hauptverhandlung kommt.
Ohne aktives Handeln kaum. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, und eine Verurteilung droht – mit schwerwiegenden Folgen wie Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Eintrag ins Führungszeugnis. Das Zwischenverfahren ist Ihre letzte Chance, die Weichen zu stellen, bevor ein Prozess beginnt.
Als Erstes prüfen wir die Anklageschrift, analysieren die Vorwürfe und besprechen Ihre Situation. Durch eine sorgfältige Analyse der Gerichtsakten kann ich Sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, im Zwischenverfahren schriftlich gegenüber dem Gericht Stellung zu nehmen – etwa um Schwächen in der Anklage aufzudecken oder neue Beweise vorzubringen. Theoretisch ist auch jetzt noch eine Einstellung des Verfahrens möglich, sodass Sie nicht vor Gericht in einer öffentlichen Verhandlung erscheinen müssen. Die Chancen hierfür sind jedoch gering, weshalb wir in diesem Verfahrensstadium bereits aktiv die Vorbereitung der Verhandlung beginnen sollten.