Für Unternehmen und Unternehmer

Wirtschaftsstrafrecht
und Compliance

Immer höheres Risiko durch Regulierung

Strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen

Immer mehr rechtliche Vorschriften aus dem normalen Wirtschaftsleben wurden in den letzten Jahren mit strafrechtlichen Sanktionen versehen. Das bedeutet in der Praxis, dass bereits verhältnismäßig geringe Verstöße mit dem vollen rechtlichen Arsenal des Strafrechts verfolgt werden

Ein Fall mit strafrechtlichem Bezug folgt anderen Regeln als sonstige Rechtsstreitigkeiten: Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen, Kontenabfragen, Vermögensbeschlagnahmen u.ä. sind möglich (Stichwort: behördliche Zwangsbefugnisse). Die rechtlichen Folgen und mögliche Rufschädigung können gravierend sein.

Gefängnisstrafen im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht sind zwar selten, dennoch sind die prozessrechtlichen Regeln im Grundsatz dieselben, die auch bei Gewaltverbrechen und anderen unter das Strafrecht fallenden Formen der Kriminalität zur Anwendung kommen.

Es ist daher sinnvoll, einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der Sie durch das strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Verfahren begleitet.  

Das Unternehmen schützen

Als Unternehmer sind Sie nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch für das Wohl ihres Unternehmens. Im Strafverfahren greifen daher persönliche Interessen und die Interessen des Unternehmens ineinander und müssen in einen Ausgleich gebracht werden. In diesen Situationen ist es notwendig, mit Bedacht vorzugehen und die rechtlichen Möglichkeiten angemessen zu nutzen, um beispielsweise einen Ausgleich mit den staatlichen Behörden zu finden, falls dies die bestmögliche Lösung sein sollte.

Profitieren Sie davon, dass ich beide Seiten kenne: Sowohl die streitige Strafverteidigung individueller Personen als auch die rechtliche Beratung in komplexen Unternehmenssachverhalten, bei denen große Summen auf dem Spiel stehen.

Wirkungen des Strafverfahrens

Personen Icon

Natürliche Personen
(Eigentümer, Manager, Mitarbeiter)

  • Subjekt des Strafverfahrens
  • Rechtsfolge: z.B. Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Aussageverweigerungsrecht
  • Es kommt auf die persönliche Schuld an
Unternehmen Icon

Unternehmen

  • Kein Strafverfahren gegen Unternehmen (in Deutschland)
  • Folgen für das Unternehmen abgeleitet vom Verfahren gegen natürliche Personen (möglich: Bußgelder nach OWiG oder Vermögenseinziehung gegen das Unternehmen) -> deswegen gute Strafverteidigung der Akteure im "Hauptverfahren" erforderlich
  • Mitarbeiter im Unternehmen kommen als Zeugen in Betracht (Aussagepflicht)
  • Es kommt u.a. auf die Compliance-Organisation an

Zusammenarbeit mit Ihren Anwälten

Wahrscheinlich sind Sie in der regelmäßig anfallenden Rechtsberatung schon in guten Händen und lassen sich von einer Kanzlei beraten, die Ihr Unternehmen gut kennt. Aufgrund der obigen Besonderheiten kann es trotzdem sein, dass Ihr Berater dazu tendiert, einen Spezialisten im Strafrecht hinzuzuziehen. Ich bin es aus meiner Tätigkeit in großen, internationalen Kanzleien gewohnt, mit einer Vielzahl an ausgewiesenen Spezialisten auf ihrem Gebiet zusammenzuarbeiten und ausschließlich die Betreuung der strafprozessualen Fragen zu übernehmen – mit Fingerspitzengefühl für Unternehmensabläufe, vielschichtige Interessenlagen und gewachsene Beraterbeziehungen.

In größeren Verfahren, die sich anhand einer Spezialfrage entwickeln, gibt es oft gar keine andere Option, als mehrere Berater aus ihren jeweiligen Fachrichtungen zu beauftragen (Beispiel: Steuerberater, Spezialisten für Verwaltungsrecht oder für bestimmte Branchen).
Es hat daher nichts mit einem „Anwaltswechsel“ zu tun, wenn Sie mich auf Anraten Ihrer bewährten Berater für einen bestimmten Verfahrensabschnitt bevollmächtigen. Umso schneller Sie mich nicht mehr brauchen, desto besser!

Mögliche Folgen während des Strafprozesses

Im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht müssen grundsätzlich zwei Situationen auseinandergehalten werden: Sind Sie als Unternehmensinhaber selbst betroffen oder geht der Vorwurf gegen einen Mitarbeiter? Wichtig: In beiden Fällen können nicht nur Strafen oder Bußgelder gegen Sie oder den Mitarbeiter verhängt werden. Was viele übersehen: Es können auch Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst gerichtet werden. Neben gegen das Unternehmen verhängten Bußgeldern bergen insbesondere Maßnahmen der Vermögenseinziehung ein hohes finanzielles Risiko. Denn die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, dem Unternehmen sämtliche Beträge, die es aufgrund eines Fehlverhaltens „erlangt“ hat, zu entziehen. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar schon passieren, bevor überhaupt die persönliche Schuld in einem Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Das kann zu der absurden Situation führen, dass die eigentliche Strafe im Vergleich zu den teilweise extrem hohen Einziehungsbeträgen in den Hintergrund tritt.

Aus diesen Gründen müssen bei Strafsachen mit Unternehmensbezug insbesondere bei der Beratung von Unternehmern von Ihrem strafrechtlichen Berater immer auch die Interessen des Unternehmens berücksichtigt werden, wofür Sie spezialisierten strafrechtlichen Beistand brauchen.

Was droht bei Ermittlungen im Unternehmenszusammenhang?

  • Strafrechtliche Verurteilung des Eigentümers / Managers aufgrund allgemein angenommener „Verantwortlichkeit“ für die Ordnungsgemäßheit des Betriebes (z.B. unter bestimmten Umständen (Mit-)Haftung für Fehlverhalten von Mitarbeitern)
  • Reputationsschäden allein durch Ermittlungen (trotz Geltung der Unschuldsvermutung) aufgrund von Durchsuchungsmaßnahmen, Zeugenbefragung mit Mitarbeitern, Presseberichten
  • Hohe Geldbußen oder Geldstrafen
  • Teilweise: drohende Berufsverbote / Verlust von Genehmigungen oder Geschäftsführerstellung
  • Vermögenseinziehung auch ohne Urteil (betragsmäßig theoretisch unbegrenzt und mit sofortiger Wirkung / Kontensperrung)
  • Bei ineffizienter Herangehensweise enormer interner Ressourcenaufwand : Koordinierung von Anwälten, Entwicklung einer Strategie, Bindung von produktiven Kapazitäten für teilweise jahrelange Strafverfahren  
  • Eintragung in Gewerbezentralregister (schon ab „Kleinigkeiten“ mit mehr als 200 EUR Bußgeld) mit potenziellen Auswirkungen auf Genehmigungen  sowie Eintragung Wettbewerbsregister

Durchsuchung - was jetzt?

Sollte bei Ihnen durchsucht werden und Sie noch keine strafrechtliche Vertretung haben, sollten Sie sich sofort telefonisch bei mir melden. Sofern ich nicht aktuell einen anderen Durchsuchungs- oder einen Gerichtstermin wahrnehme, lasse ich in solchen Situationen alles stehen und liegen. Bitten Sie die Beamten jetzt, mit der Durchsuchung zu warten, bis ein Anwalt eingetroffen ist. Tätigen Sie bis dahin keine Aussage.

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0152 23456704

Strategie rund um die Durchsuchung

Meistens ist eine Durchsuchung nach ein paar Stunden vorbei. Es lohnt sich für Unternehmen in den seltensten Fällen, wenn gleich zu Beginn die Zeichen auf volle Konfrontation stehen (etwas anderes kann, wie beschrieben, gelten, wenn das finanzielle Risiko keine Rolle spielt und es lediglich um Ihre persönliche Verteidigung geht).

In den Tagen nach der Durchsuchung sollten wir uns möglichst schnell die Zeit nehmen, den Fall und das weitere Vorgehen zu besprechen. Je nach Konstellation des Verfahrens ist es nicht immer möglich, schnell an die Ermittlungsakten der Behörden zu kommen. In diesem Fall müssen Lösungen gefunden werden, die bis auf Weiteres mit der unsicheren Situation umgehen. Für den Fall, dass unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen wurden (z.B. Beschlagnahme von wichtigen Unterlagen, Computern, Handys o.ä. oder Kontensperrungen), sollten Rechtsmittel eingelegt werden (das kann auch während der akuten Situation in der Durchsuchung schon angebracht sein – es ist daher besser, wenn während der Durchsuchung ein Anwalt vor Ort ist).

In jedem Fall ist es aber im Interesse des Unternehmers, sich auch parallel zu den Behörden selbst einen Überblick darüber zu verschaffen, was im Unternehmen vorgefallen ist, um zum richtigen Zeitpunkt in der Lage zu sein, einer womöglich falschen Ermittlungshypothese der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten.

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