Nach einem Urteil in einem Strafverfahren – sei es durch ein Gericht oder einen Strafbefehl – können Sie das Urteil anfechten, wenn Sie es für ungerecht halten. Die Berufung bietet die Chance, die tatsächliche Bewertung des Falls (z. B. Beweise oder Strafe) durch ein höheres Gericht neu prüfen zu lassen. Die Revision konzentriert sich auf Rechtsfehler, etwa die falsche Anwendung des Gesetzes. Andere Rechtsmittel, wie Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen (z. B. Haftbefehle), können ebenfalls relevant sein. Jedes Rechtsmittel erfordert eine präzise Begründung und die Einhaltung strenger Fristen.
Die erfolgreiche Einlegung eines Rechtsmittels erfordert eine genaue Analyse des Verfahrens und des Urteils, da nur begründete Anträge Aussicht auf Erfolg haben. Bei der Berufung ist eine neue Tatsachenbewertung möglich, aber die Beweislage muss sorgfältig geprüft werden. Die Revision setzt voraus, dass konkrete Rechtsfehler identifiziert werden, was rechtliche Expertise erfordert. Ohne anwaltliche Unterstützung können wichtige Argumente übersehen werden.
Da das Verfahren bereits läuft, teilen Sie mir zunächst mit, warum Sie einen Anwaltswechsel wünschen oder jetzt einen Anwalt einschalten. Als allererstes sichere ich die Einhaltung der Fristen für das Rechtsmittel, die teilweise kurz bemessen sind. Anschließend analysiere ich die Gerichtsakten und das Urteil präzise, da ein Rechtsmittel nur erfolgreich ist, wenn konkrete Fehler im Verfahren oder Urteil gefunden werden. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und die Ziele (z. B. Freispruch, mildere Strafe). Bei einer Revision suche ich gezielt nach Rechtsfehlern. So entwickeln wir eine fundierte Strategie für das Rechtsmittel, immer in enger Abstimmung mit Ihnen.