Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung wird von Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt, meist mit einem richterlichen Beschluss. Sie kann Sie als Beschuldigten einer Straftat betreffen, wenn Beweismittel in Ihrer Wohnung, Ihrem Büro oder Unternehmen gesucht werden. Alternativ kann sie als Zeuge stattfinden, wenn Ihre Räumlichkeiten für ein Verfahren gegen Dritte relevant sind. In beiden Fällen können Gegenstände wie Handys, Laptops oder Dokumente beschlagnahmt werden. Besonders in Unternehmen können Durchsuchungen – auch im Zeugenstatus – erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, etwa durch Reputationsschäden oder Beschlagnahmen.

Beispiel für einen Durchsuchungsbeschluss

So sieht ein Durchsuchungsbeschluss aus:

  • Formale Angaben: Beschlussfassendes Gericht, beschuldigte / beteiligte Personen, Aktenzeichen und Datum
  • Anordnungen: Durchsuchung (Wohnräume, Geschäftsräume, Fahrzeuge etc.), Beschlagnahme (Handys, Computer, Unterlagen, Beweisstücke)
  • Details: Beschreibung des Sachverhalts, aus dem sich der Verdacht ergibt

Welche Herausforderungen gibt es?

Eine Durchsuchung ist ein komplexer Eingriff, der Ihre Rechte betrifft. Als Beschuldigter ist eine strategische Verteidigung entscheidend, da die Ermittlungen bereits laufen. Als Zeuge ist die Situation oft weniger dringlich, aber dennoch nicht ohne Risiken – insbesondere in Unternehmen, wo Durchsuchungen weitreichende Konsequenzen haben können. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände erfordern eine präzise Prüfung, die ohne anwaltliche Unterstützung schwierig ist.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Anwalt bei einer Hausdurchsuchung aus?

Kontaktieren Sie mich idealerweise direkt während der Durchsuchung – ich lasse in solchen Fällen alles stehen und liegen, sofern ich nicht gerade einen anderen Termin wahrnehme. Bitten Sie jetzt die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis ich eintreffe, und machen Sie bis dahin keine Aussagen. Ich prüfe den Durchsuchungsbeschluss auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit und begleite Sie, wenn möglich, vor Ort. Nach der Durchsuchung beantrage ich Akteneinsicht, um die Hintergründe zu klären, und entwickle sofort eine Strategie für das weitere Verfahren. Besonders in Unternehmen ist dies entscheidend, da ich mit meiner umfassenden Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen im Strafrecht gezielt auf unternehmensstrafrechtliche Risiken eingehe. Falls unverhältnismäßige Beschlagnahmen erfolgt sind (z. B. wichtige Unterlagen oder Geräte), lege ich Rechtsmittel ein, um Ihre Interessen zu schützen.

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