Sie oder ein Angehöriger haben eine Straftat erlitten – etwa eine Körperverletzung, einen Diebstahl oder eine Beleidigung. Als Opfer oder Geschädigter haben Sie im Strafverfahren gegen den Täter Rechte, etwa die Möglichkeit, durch eine Strafanzeige Ermittlungen einzuleiten oder als Nebenkläger am Verfahren teilzunehmen. Wenn Sie möchten, dass der Staat gegen den Täter vorgeht, unterstütze ich Sie dabei, eine fundierte Strafanzeige zu stellen.
Die Durchsetzung Ihrer Rechte als Opfer erfordert eine genaue Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten. Eine Strafanzeige muss klar formuliert sein, um die Ermittlungen in die richtige Richtung zu lenken. Als Nebenkläger können Sie aktiv am Verfahren teilnehmen, etwa um Schadensersatz zu fordern, doch dies erfordert eine strategische Vorbereitung. Ohne anwaltliche Unterstützung können wichtige Fristen oder Ansprüche übersehen werden.
Wir besprechen Ihre Situation ausführlich: Was ist passiert, welche Beweise gibt es, und welche Ziele verfolgen Sie (z. B. Bestrafung des Täters oder Schadensersatz)? Ich prüfe zudem die Fristen für einen Strafantrag, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten gewahrt bleiben. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer präzisen Strafanzeige, die die Ermittlungen gezielt vorantreibt. Falls Sie als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen möchten, bereite ich den Antrag vor und unterstütze Sie während des Verfahrens, etwa bei Aussagen vor Gericht oder der Durchsetzung von Ansprüchen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Interessen konsequent vertritt – immer in enger Abstimmung mit Ihnen.