Beschuldigtenanhörung

Eine Beschuldigtenanhörung bedeutet: Die Staatsanwaltschaft oder Polizei verdächtigt Sie, eine Straftat begangen zu haben. Sie erhalten ein Schreiben mit den Vorwürfen und der Aufforderung, sich dazu zu äußern – oft mit einer Frist.

Beispiel für eine Beschuldigtenanhörung

So sieht ein Anhörungsbogen aus:

  • Formale Angaben: Absender (Staatsanwaltschaft, Polizei), Empfänger (vollständiger Name und Adresse)
  • Terminangaben: Frist zur Äußerung oder Anhörungstermin
  • Rechtlicher Hinweis: Grund der Anhörung, Rechte und Pflichten, Stichpunkte zum Sachverhalt (Tatvorwurf)

Muss ich als Beschuldigter aussagen? Brauche ich einen Anwalt?

Vorsicht: Lassen Sie sich nicht zu einer überstürzten Aussage drängen. Auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe seien falsch oder missverstanden, sollten Sie ohne rechtlichen Rat nichts sagen. Ein falsches Wort kann Ihre Lage verschlimmern.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Anwalt aus?

Als erstes prüfen wir gemeinsam das Schreiben, analysieren die Vorwürfe und besprechen das weitere Vorgehen. Ich kann Akteneinsicht beantragen, Fristen verschieben und Vorladungen absagen – so gewinnen Sie Zeit und Ruhe. Erst wenn wir genau wissen, worauf die Staatsanwaltschaft baut, entscheiden wir zusammen, ob und wie Sie sich äußern. Mit mir an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Verteidigung strategisch und in enger Abstimmung mit Ihnen aufgebaut wird.

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