Ein Strafbefehl bedeutet: Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen Sie abgeschlossen und das Gericht eine Verurteilung ausgesprochen – ohne mündliche Verhandlung. Bleiben Sie untätig, wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
So sieht ein Strafbefehl aus:
Ein Strafbefehl wirkt wie ein Urteil, wenn Sie keinen Einspruch einlegen – mit allen Konsequenzen. Sie gelten dann unter Umständen als „vorbestraft“ (inklusive Eintrag ins Führungszeugnis), müssen eine Geldstrafe zahlen oder stehen unter Bewährung. Die Entscheidung, ob Einspruch eingelegt werden soll, sollten Sie nicht „gefühlsmäßig“ treffen – eine Analyse der Gerichtsakten ist erforderlich.
Mein erster Schritt: Wir prüfen gemeinsam den Strafbefehl, analysieren die Vorwürfe und besprechen Ihre Situation. Ich beantrage Akteneinsicht, um die Grundlage der Entscheidung zu verstehen, und sichere die Einspruchsfrist. Das verbessert Ihre Informationsgrundlage und erhöht die Chancen auf eine mildere Strafe oder einen Freispruch, ohne Ihnen zu schaden. Denn: Stellen wir später fest, dass es besser ist, den Strafbefehl zu akzeptieren, können Ihnen meine ersten Schritte nicht negativ ausgelegt werden. Wir entscheiden im weiteren Verlauf zusammen, ob wir den Einspruch aufrechterhalten – etwa um die Strafe zu mildern oder die Sache vor Gericht richtig zu verhandeln. Wichtig ist nur, dass Sie sich zeitnah bei mir melden, damit wir die Einspruchsfrist nicht verpassen.