Vorladung als Zeuge

Eine Zeugenvorladung bedeutet: Die Staatsanwaltschaft, Polizei oder ein Gericht möchte Sie als Zeugen in einem Strafverfahren befragen. Ihnen wird formal nichts vorgeworfen, doch man geht davon aus, dass Sie zur Aufklärung einer Straftat beitragen können. Sie erhalten ein Schreiben mit einem Termin und ggf. ein paar rudimentären Angaben zum Fall – oft mit der Aufforderung, zu erscheinen und auszusagen.

Beispiel für eine Zeugenvorladung

So sieht eine Zeugenvorladung aus:

  • Formale Angaben: Absender (Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht), Empfänger (vollständiger Name und Adresse)
  • Terminangaben: Datum, Uhrzeit und Ort der Vernehmung
  • Rechtlicher Hinweis: Grund der Vorladung, Rechte und Pflichten

Muss ich als Zeuge aussagen? Brauche ich einen Anwalt?

Als Zeuge können Sie unter Umständen nicht einfach fernbleiben oder schweigen. Das wird problematisch, wenn der Verdacht später doch auf Sie fallen könnte. Auch als Zeuge sollten Sie daher nicht unüberlegt handeln. Eine Aussage kann Sie unerwartet selbst belasten, insbesondere wenn Sie in die Sache verwickelt sein könnten. Bevor Sie etwas sagen oder dem Termin zustimmen, sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich beraten lassen.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Anwalt als Zeuge aus?

Als erstes prüfen wir gemeinsam das Schreiben, klären den Hintergrund der Vorladung und besprechen Ihre Situation. Ist der Termin zu kurzfristig, können wir ihn meist verschieben lassen. Wir entscheiden zusammen, wie wir vorgehen – etwa ob Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen können oder wie wir Sie auf die Befragung vorbereiten. Sie haben zudem das Recht, mich zum Vernehmungstermin mitzunehmen. Mit mir an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wir gestalten Ihre Rolle als Zeuge – die gewisse Pflichten wie die zur wahrheitsgemäßen Aussage mit sich bringt – strategisch und in enger Abstimmung mit Ihnen.

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